AGB

Bei Buchung einer Stadtführungen bzw. die Begleitung von Tagesfahrten bei Havelberger City Guide (im weiteren HCG genannt) gelten folgen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Stadtführungen und Begleitung von Tagesfahrten

  1. Die auf der Homepage www.havelbergercg.de (im Folgenden nur hcg.de genannt) aufgeführten Stadtführungen und Begleitung von Tagesfahrten werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten und erbracht.
  2. Mit der Buchung erklärt der Kunde auch sein Einverständnis zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Buchung für eine Stadtführung bzw. die Begleitung von Tagesfahrten gilt als verbindlich gemäß den hier angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sobald eine Buchung per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon von HGC bestätigt wird. Sofern der Zeitraum zwischen Buchung und Stadtführungen bzw. Begleitung einer Tagesfahrt dies ermöglicht, erhält der Kunde auch bei telefonischer Buchung eine schriftliche Buchungsbestätigung.
  3. Der Kunde hat das Recht, bei Verhinderung ersatzweise eine andere Person seine gebuchte Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt wahrnehmen zu lassen.
  4. HCG ist berechtigt, die angebotenen Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt an geänderte Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Gruppengröße, Witterungsbedingungen, Jahreszeiten und Öffnungszeiten der Besichtigungsorte anzupassen.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar unmittelbar nach der Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt von dem Besteller oder dessen Beauftragten direkt und in bar an den Stadtführer/Begleitperson eine Tagesfahrt ausgezahlt. Der Kunde erhält nach Bezahlung eine ordentliche Quittung des vereinbarten Betrages.
  6. HCG behält sich vor, Aufträge auch an Subunternehmer weiterzugeben. In diesem Fällen erfolgt die Rechnungslegung bzw. die Ausstellung von Quittungen durch den Subunternehmer. Unter Umständen kann die Mehrwertsteuerpflicht bei Subunternehmern von der Mehrwertsteuerpflicht bei HCG abweichen.
    a. Die Bezahlung bei Weitergabe der Aufträge an Subunternehmer, erfolgt die Bezahlung, 25          Tage  vor  Inanspruchnahme der Leistung.
    b. Zahlungseingänge können nur unter Angabe der vollständigen Daten (Name, Rechnungsnummer, etc.) bearbeitet werden. Der HCG haftet nicht für fehlgeleitete Überweisung aufgrund mangel- oder fehlerhafter Angaben bezüglich der Bankverbindung. Bankgebühren gehen, auch bei Überweisungen aus  dem Ausland, zu Lasten des Kunden.
  7. Der Kunde kann gegenüber HCG keinen Rechtsanspruch auf die im Rahmen der Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt durch Dritte gebotenen Preisnachlässe und Rabatte geltend machen.
  8. Eine Stornierung einer gebuchten Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt durch den Kunden muss schriftlich erklärt werden, per SMS an +49 (0)160-35 75 89 5 oder per E-Mail an info@havelbergercg.de. Bei Stornierung einer gebuchten Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt durch den Kunden bzw. bei Nichterscheinen werden nachfolgend genannte pauschalisierte Gebühren fällig:
    a. Bis zum 28. Tag vor der Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt 15% des Buchungsbetrages
    b. Ab dem 15. Tag vor der Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt 30% des Buchungsbetrages
    c. Ab dem 8.Tag vor der Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt 50 % des Buchungsbetrages
    d. Ab dem 3.Tag vor der Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt 80 % des Buchungsbetrages
    e. Am Tag der Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt und bei Nichterscheinen des Kunden  95% des Buchungsbetrages
    Dem Kunden bleibt für die Stornierungsgebühren der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  9. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Transportmitteln, sofern diese nicht explizit Bestandteil einer Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt  sind. Kosten für die Nutzung von Transportmitteln sind vom Kunden zu tragen. Kunden mit Gehbehinderungen, körperlichen Gebrechen und Rollstuhlfahrer sind gehalten, dies bereits bei Anfrage für eine Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt  anzuzeigen. Versäumen sie dies, können sie ersatzlos von der Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt  ausgeschlossen werden, sofern die Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt unverhältnismäßig behindert wird.
  10. HCG hat das Recht, eine gebuchte Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt zu stornieren, im Einzelfall bis 24 Std. vor der Durchführung, wenn eine ggf. erforderliche und ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt, bis zur Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt, wenn der vorgesehene Stadtführer bzw. Begleiter einer Tagesfahrt erkrankt ist oder die Wetterbedingungen extrem sind und die Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt gefährden. Der Buchungsbetrag wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Sollte eine Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen etc. während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen, so erhält der Kunde 50 % der geleisteten Bezahlung erstattet. Im Falle eines Abbruchs der Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt durch den Kunden hat dieser kein Recht auf Erstattung des Buchungsbetrages.
  11. Kunden von HCG führen alle Stadtführung bzw. Tagesfahrt stets auf eigene Gefahr durch. Die Haftung von HCG, seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz begrenzt und in ihrer Höhe auf das Zweifache des Buchungspreises begrenzt. Ausgenommen von einer Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von HCG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.
  12. Bei Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig Aufsicht bedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht bleibt bei den jeweiligen Betreuungspersonen (Eltern, Lehrer, Pflegekräfte, usw.).
  13. Mit der Bestellung einer Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen von weiteren Informationen zu neuen Themen oder bei Aktualisierung der Inhalte im Wege einer gelegentlichen Information durch HGC genutzt werden können. Diese Zustimmung kann durch eine Mitteilung unter expliziter Nennung der zu löschenden E-Mail - Adresse an info@havelbergercg.de jederzeit wiederrufen werden.
  14. Mögliche Auseinandersetzungen diesen Vertrag betreffend unterliegen dem deutschen Recht.

Die AGB zum Download gibt es hier:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführung bzw. Begleitung einer Tagesfahrt